Hamburger Judo Verband e.V.
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Update Corona-Verordnungen: 2G-Plus im LLZ ab dem 10.01.22

In dieser Woche hat der Hamburger Senat auch für den Bereich des Sports neue Verordnungen verabschiedet, welche ab dem 10.01.22 den Hamburger Sport und somit auch das LLZ betreffen. Ab Montag gilt die 2G-Plus Regel im Landesleistungszentrum, d. h. die Zugangsvoraussetzungen des Zwei-G-Plus-Zugangsmodells entsprechen den Voraussetzungen des Zwei-G-Modells (geimpft, genesen, einschließlich der bisher geltenden Ausnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre) ergänzt um die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, auch für geimpfte und genesene Personen. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind bereits geboosterte (3. Impfung) Personen.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren muss jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test ist nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Zur Kontaktnachverfolgung müssen sich alle Athlet*innen mit der Luca-App während des Besuches im LLZ einloggen.

Da momentan die Inzidenzzahlen leider wieder ansteigen bitten wir um Vorsicht und trotz der Impfungen um regelmäßiges Testen vor dem Besuch des LLZ´s. Wir hoffen, dass wir den Trainingsbetrieb möglichst lange aufrecht erhalten können.

Bei Änderungen der Verordnungen werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

Solltet ihr Fragen haben oder weitere Informationen für eure Vereine benötigen, dann meldet euch gerne bei unserem Sportdirektor Florian Hahn: florian.hahn[at]hamburg-judo.de

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Landesfachverband für die Budo-Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, Kendo, Kyudo, Aikido

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